1. Allgemeines
Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.
Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Agentur myStevie Entertainment schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der Agentur myStevie Entertainment gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluß / Vertragsinhalt
Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als "Kostenrahmen", "Kostenskizze" oder "Grobkostenkalkulation" bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die Agentur nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widerspricht.
Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und dem von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur ...
für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
3. Preise
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
Die Agentur myStevie Entertainment ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden ...
zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur myStevie Entertainment in Rechnung gestellt.
4. Transport / Verpackung
Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg.
Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Transportschäden sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Agentur erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Agentur genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Kunden. ...
Der von der Agentur unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Kunden.
5. Abnahme / Gefahrübergang
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Agentur zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.
Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertiggestellt und abnahmefähig gelten.